Dienstleistungen
Hier finden Sie Informationen und Formulare der Gemeinde Hemishofen zum Thema Dienstleistungen.
A
Archivrecherche
Falls Sie Informationen aus dem Gemeindearchiv benötigen, haben Sie die Möglichkeit unsere Gemeindearchivarin zu kontaktieren, die Kontaktadresse finden Sie in der Rubrik Amtsstellen.
Für Aufwendungen werden ab der zweiten Arbeitsstunde CHF 90.- pro Stunde verrechnet.
Arbeit
Arbeitslosigkeit
Anmeldung via Online-Registrierung.
Arbeitsamt Schaffhausen
Mühlentalstrasse 105
8200 Schaffhausen
Tel. 052 632 72 62
Regionales Arbeitsvermittlungszentrum (RAV)
Mühlentalstrasse 105
8200 Schaffhausen
Tel. 052 632 77 30
Altersheim
Für mehr Informationen bezüglich der Altersheime in der Umgebung schauen sie bitte unter dem Reiter Betreuung, Alter.
B
Betreuung, Alter
Da Hemishofen nicht über ein eigenes Alters- und Pflegeheim verfügt, hat sie mit der Heimträgergemeinde Ramsen einen Vertrag geschlossen. Gemäß Vertrag vom 1. Juli 2021 ist das Bachwiesen Alters- und Pflegeheim Ramsen für die Einwohnerinnen und Einwohner der Gemeinde Hemishofen, in gleicher Priorität und Dringlichkeit und zu gleichen Konditionen wie für die eigenen Einwohnerinnen und Einwohnern zugänglich.
Die Gemeinde Hemishofen übernimmt deshalb keine anteilsmässigen Kosten infolge freier Wahl eines anderen Altersheims.
Jede handlungsfähige, d.h. urteilsfähige und volljährige Person kann ihren Wohnsitz frei wählen.
Alters- und Pflegeheim Bachwiesen, Ramsen (Vertragsheim)
Oberdorf 185
8262 Ramsen
Tel. 052 743 11 90
Alterszentrum, Stein am Rhein
Öhningerstrasse 21
8260 Stein am Rhein
Tel. 0848 826 000
Spitex Bezirk Stein am Rhein
Die Spitex Stein ist eine öffentlich rechtliche Organisation, welche in den Gemeinden Stein am Rhein, Buch, Hemishofen und Ramsen tätig ist. Ihr Ziel ist es, Menschen, welche gesundheitlich eingeschränkt sind, zu Hause ein möglichst selbstbestimmtes Leben zu ermöglichen. Dazu bietet die Spitex unter anderem Beratung, Pflege und hauswirtschaftliche Dienstleistungen an.
Öhningerstrasse 21
8260 Stein am Rhein
Tel. 0848 826 000
Tarife
Informationen zu Pflegetarifen finden sie im Gesetzbuch des Kantons in der Verordnung zum Altersbetreuungs- und Pflegegesetz (AbPV) unter Punkt 4 – Finanzierung.
Betreuung, Jugend
Betreuung, Kinder
Bootsliegeplatz, Anmeldung
Im Folgenden finden Sie das Anmeldeformular für die Warteliste für einen Bootsliegeplatz in Hemishofen.
E
Erbschaft
Bei jedem Todesfall ist ein steuerrechtliches Inventar zu erstellen. Dies ist in zwei Formen möglich, als Amtliches Inventar oder als Inventarfragebogen.
Bei einem Todesfall werden die nächsten Angehörigen durch die Erbschaftsämter der Wohngemeinde der verstorbenen Person direkt kontaktiert und auf Wunsch beraten.
Die Kontaktdaten der Erbschaftsbehörde Hemishofen finden Sie unter Amtsstellen.
F
Festbankvermietung
Sie möchten für Ihren Anlass Festbankgarnituren bei der Gemeindeverwaltung Hemishofen mieten? Wir bieten Ihnen für Ihr privates Fest unsere Festbankgarnituren an, gesamthaft können 14 Garnituren gemietet werden. Bitte nehmen Sie Kontakt mit uns auf.
Bedingungen
Die Festbankgarnituren müssen von Ihnen abgeholt werden und nach Gebrauch auch wieder sauber zurück gebracht werden
Mietdauer: 2-3 Tage (z.B: Wochenende von Freitag bis Montagmorgen) nach Absprache und sofern nicht besetzt, können die Garnituren selbstverständlich auch länger gemietet werden
Konditionen
- Hemishofer Vereine: Kostenlos
- Private aus Hemishofen: CHF 5.– pro Stück
- Auswärtige Private und Vereine: CHF 10.– pro Stück
Online Festbänke reservieren
G
Gelegenheitswirtschaft oder Verlängerung, Bewilligung
Im Folgenden finden Sie das Gesuch um Erteilung einer Bewilligung für Gelegenheitswirtschaften oder Verlängerung.
Formular
Gesuch Gelegenheitswirtschaft
Grundstücksuche
Die Region Schaffhausen ist ein kleines Paradies, das fantastische Wohnmöglichkeiten bietet – für jeden Geschmack, jedes Bedürfnis und beinahe jedes Budget – einfach oft günstiger. Denn neben der hohen Lebensqualität überzeugt die Region mit sehr attraktiven Miet- und Immobilienpreisen.
Über unten stehenden Link können Sie sich den Traum von der grosszügigen Attika-Wohnung oder dem ganz speziellen Haus noch leisten! Finden Sie hier Angebote für jeden Wohn-Style oder Ihre Traumparzelle.
Auskunft über Bau-Parzellen in Hemishofen
K
Kindergarten
Die Hemishofer Primarschulkinder (Kindergarten bis und mit 6. Klasse) besuchen den Unterricht in Ramsen.
KulturLegi
Die KulturLegi ist ein persönlicher Ausweis für Menschen mit kleinem Budget. Mit dieser Karte gibt es bis zu 70% Rabatt auf Angebote in den Bereichen Kultur, Sport, Bildung, Gesundheit, Einkauf, Mobilität und mehr. Die KulturLegi ist in der ganzen Schweiz gültig und schweizweit bei über 3000 Angebotspartnern akzeptiert.
M
Medizinische Versorgung
Ärzte
Allg. Medizin FMH, Ärzte am Rhein AG
Dr. med. Michael Lang, Dr. med. Evelyne Sulger Büel, Dr. med. Constantin Röck, Pract. med. René Tardent
Hauptstrasse 6
8259 Kaltenbach
aerzteamrhein@hin.ch
Tel. 052 742 02 02
Allg. innere Medizin FMH, Praxis am Mühlibach
Dr. med. Phillip Haiduk
Mühlenstrasse 12
8260 Stein am Rhein
philipp.haiduk@hin.ch
Tel. 052 741 43 43
Allg. innere Medizin FMH, Xundheitszentrum
Chlini Schanz 42
8260 Stein am Rhein
mpa.steinamrhein@xundheitszentrum.ch
Tel. 052 741 36 26
Praxisgemeinschaft Storchen
Dr. med. Kroemer Michael, Dr. med. Sutter Werner, Dr. med. Nitschke Irena
Rhiweg 1
8260 Stein am Rhein
info@praxisstorchen.ch
Tel. 052 741 41 91
Zahnarztpraxis
Dr. med dent. Raluca Höhn
Bahnhofstrasse 2
8260 Stein am Rhein
info@drhoehn.ch
Tel. 052 741 44 45
Spitex
Spitex Bezirk Stein am Rhein
Wisegässli 3
8260 Stein am Rhein
info@spitex-bezirkstein.ch
Tel. 052 741 21 20
Mehrzweckhalle, Reservation
Mieten Sie unsere Mehrzweckhalle in Hemishofen für Ihre Sportanlässe, Veranstaltungen und vieles mehr.
Bitte konsultieren Sie vor dem Mietgesuch das Betriebsreglement Mehrzweckhalle.
Relevante Unterlagen
Betriebsreglement MZH Hemishofen
Gesuch um Benutzung der MZH Hemishofen
Bestätigung des Erziehungsberechtigten
P
Parkplatzvermietung
Sie möchten als Hemishofer EinwohnerIn bei der Gemeinde einen nummerierten Autoabstellplatz beim Bahnhof Hemishofen mieten? Nummerierte Autoabstellplätze können gegen eine monatliche Gebühr von CHF 60.– auf Dauer gemietet werden.
Auf Wiesen-/Kiesfläche besteht die Möglichkeit für die Miete von max. zwei Parkplätzen für Camper/Wohnmobil bis zu einer Gesamtlänge von max. 7m. Die monatliche Mietgebühr beträgt CHF 100.– pro Platz. Die Mindestmietdauer beträgt einen Monat.
Konditionen
Die Mindestmietdauer beträgt drei Monate. Die Kündigungsdauer beträgt einen Monat, kündbar auf Ende des Monates. Die Miete ist vierteljährlich im Voraus zahlbar.
Parkreglement
Das Parkreglement finden sie unter der Kategorie Recht & Gesetz.
Online Parkplatz beantragen
Pilzkontrolle
Die amtliche Pilzkontrollstelle befindet sich im Foyer der Mehrzweckhalle Schanz in Stein am Rhein. Die Pilzkontrolle ist unentgeltlich für die Einwohner von Buch, Eschenz, Etzwilen, Hemishofen, Kaltenbach, Ramsen, Rheinklingen, Stein am Rhein, Wagenhausen.
Info-Flyer
S
Schule
Die Hemishofer Primarschulkinder (Kindergarten bis und mit 6. Klasse) besuchen den Unterricht in Ramsen. Dank regionaler Regelungen ist ein nahtloser Übergang an die weiterführenden Schulen in Stein am Rhein garantiert.
Sozialdienste
Hand-in-Hand Nachbarschaftshilfe, Stein am Rhein
Obergass 22
8260 Stein am Rhein
Tel. 079 320 15 57
info@handinhand-star.ch
Rollstuhl-Transporte Steinemann, Schaffhausen
Alte Gasse 4
8203 Schaffhausen
Tel. 052 635 35 35
Tel. 052 635 35 36
info@steinemann-kleinbusse.ch
Rotkreuz-Fahrdienst, Stein am Rhein
Einsatzleiterin: Hotz Bea
Tel. 079 226 31 91
beat.hotz@shinternet.ch
Spitex Bezirk Stein am Rhein
Öhningerstrasse 21
8260 Stein am Rhein
Tel. 0848 826 000
Spitex
Für mehr Informationen bezüglich Spitex schauen sie bitte unter dem Reiter Betreuung, Alter.
V
Veranstaltungen auf öffentlichem Grund, Leitfaden
Falls Sie eine Veranstaltung auf öffentlichem (gemeindeeigenen) Grund planen Lesen Sie bitte vorher den Leitfaden und Hinweise dazu durch.
Formular
Leitfaden und Hinweise für Grossveranstaltungen auf öffentlichem Grund
Vorsorgeauftrag
Ein Vorsorgeauftrag muss gemäss Art. 361 ZGB eigenhändig (handschriftlich) errichtet werden oder ist öffentlich zu beurkunden. Abs. 2 von Art. 361 ZGB lautet wie folgt:
Der eigenhändige Vorsorgeauftrag ist von der auftraggebenden Person von Anfang bis Ende von Hand niederzuschreiben, zu datieren und zu unterzeichnen. Eine Beglaubigung ist bei dieser Errichtungsform nicht nötig.
Falls Sie aber doch einen beglaubigten Vorsorgeauftrag erstellen möchten, wäre dafür die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde zuständig, da es sich dabei um ein „Rechtsgeschäft unter Lebenden“ handelt, welches nicht in die Kompetenz der Erbschaftsbehörde fällt.