Der Bund hat eine Verordnung erlassen und die ganze Schweiz ab Montag, 28. November 2022 zum AI-Kontrollgebiet erklärt. Die Massnahmen gelten bis mindestens 15. Februar 2023.
Dies bedeutet, dass alle Geflügelhaltenden Massnahmen einhalten müssen, um ihr Geflügel vor Kontakt mit Wildvögeln zu schützen.
Alle Informationen (inkl. Verordnung und Medienmitteilung des Bundes) sind hier zu finden:
https://www.blv.admin.ch/blv/de/home/tiere/tierseuchen/uebersicht-seuchen/alle-tierseuchen/ai.html
Ebenso werden alle (registrierten) Geflügelhalter per Mail oder per Brief über die geltenden Vorschriften informiert (Brief als PDF zum Download). Weitere Massnahmen, wie Kontrollen oder Probennahmen in den Tierhaltungen, sind im Moment nicht vorgesehen.
Die Bevölkerung ist jedoch aufgerufen, den Fund von toten Wildvögeln zu melden.
Bei Fragen kann das Veterinäramt kontaktiert werden
e-mail: veterinaeramt@sh.ch
tel.: 052 632 71 01